Kinderwunsch nach Vasektomie - Alternativen zur Refertilisierungs-Operation
Bei einer Refertilisierung handelt es sich für die meisten Paare nicht um eine alltägliche Entscheidung. Daher empfehlen wir, dass Sie sich vor einer Refertilisierungs-Operation auch mit Ihren Alternativen befassen.
Glücklicherweise gibt es heute zahlreiche Möglichkeiten, um einen Kinderwunsch oder den Kinderwunsch nach einer Vasektomie zu erfüllen. Sie treffen die Entscheidung, welcher Weg für Sie der richtige ist.
ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion)
Eine Alternative zur Refertilisierungs-Operation besteht darin, eine künstliche Befruchtung durchzuführen. Dies geschieht mit Samen, die vorher operativ aus dem Hodengewebe des Mannes gewonnen werden. Der Eingriff wird als ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion) bezeichnet. Diese Methode ist natürlich eine vollkommen andere Herangehensweise als eine Refertilisierungs-Operation.
Der Nachteil einer ICSI liegt darin, dass sich beide Partner einem operativen Eingriff unterziehen müssen. Darüber hinaus muss die Partnerin sich über mehrere Wochen hormonell stimulieren lassen und es besteht bei einer künstlichen Befruchtung immer ein erhöhtes Risiko von Mehrlings- und damit Risikoschwangerschaften.
Selbstverständlich geht Prof. Dr. Sommer in einem Aufklärungsgespräch gern intensiver auf die Unterschiede ein.
Sprechen Sie uns an - Refertilisierung vom Experten
Das Klinik-Team Prof. Sommer in Hamburg ist eines der weltweit erfahrensten Teams für Refertlisierungs-Operationen. Wir stehen Ihnen zur Beratung und für alle Ihre Fragen zur Verfügung.
Samenspende
Nach einer Vasektomie des Mannes besteht eine weitere Möglichkeit zur Erfüllung des Kinderwunsches in der Nutzung von Fremdsperma aus einer Sperma- bzw. Samenbank. Die künstliche Befruchtung mit den Spermien eines fremden Mannes wird im Fachjargon auch als donogene Insemination bzw. heterologe Insemination bezeichnet. Bei diesem Verfahren bleibt der Spender anonym und erfährt nichts von dem Kind.
Das Fremdsperma wird im Vorfeld auf über 26 Erkrankungen untersucht. Alle rechtlichen und medizinischen Details sind streng reguliert. Die künstliche Befruchtung mittels Fremdsperma wird in der Regel als intrauterine Insemination (IUI) durchgeführt und ist damit günstiger als die oben beschriebene ICSI-Methode. Mehr Informationen zu den Verfahren künstlicher Befruchtung finden Sie hier.
Die Tatsache, dass das Kind bei diesem Verfahren nicht die Gene des männlichen Partners hat, ist natürlich ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung.
Adoption
Eine weitere Möglichkeit, um sich den Wunsch nach einem Kind zu erfüllen, besteht auch darin, eine Adoption durchzuführen. Dies ist ebenfalls eine Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt.
Eine Refertilisierung ist in vielen Fällen die beste und kostengünstigste Alternative
Wir haben bereits über 1.500 Refertilisierungs-Operationen durchgeführt. Ein Grund hierfür ist, dass die Refertilisierung des Mannes gegenüber anderen Verfahren zahlreiche Vorteile mit sich bringt:
- Die Schwangerschaft erfolgt auf natürlichem Wege
- Es ist keine wochenlange Hormonbehandlung der Partnerin notwendig
- Es ist kein zusätzlicher Eingriff bei der Partnerin notwendig
- Höhere langfristige Schwangerschaftsraten als bei künstlicher Befruchtung
- Dauerhafte Wiederherstellung der Zeugungsfähigkeit des Mannes
- Das Kind stammt genetisch von beiden Elternteilen ab
- Deutlich kostengünstiger als eine ICSI Mehr zum Kostenvergleich der Verfahren >
In unserer pdf-Broschüre zum Thema Mikrochirurgische Refertilisierung haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das Thema zusammengestellt.
Die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin und die Grenzen der Gesetzgebung
Wer sich von den Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin helfen lassen möchte, kommt an ethischen Entscheidungen manchmal nicht vorbei. Das zeigen nicht zuletzt viele gesellschaftliche Debatten in der Vergangenheit. Festzustellen bleibt aber ebenso, dass die Gesetzgebung in Deutschland bezüglich der Fortpflanzungsmedizin verhältnismäßig „veraltet“ ist. Denn während sich die Medizin im 21. Jahrhundert rasant weiterentwickelt, stammt zum Beispiel das noch heute in der Bundesrepublik gültige Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990.
Die in Deutschland gültige Rechtslage verbietet es den in der Fortpflanzungsmedizin tätigen Ärztinnen und Ärzten, Paare nach dem aktuellen Stand des internationalen Wissens zu behandeln. Beim Embryonenschutzgesetz handelt es sich sogar um ein Strafgesetz. Das bedeutet: Medizinern drohen bei Zuwiderhandlung Geld- und Freiheitsstrafen. Insbesondere betrifft das die Regelungen zur Eizellen- sowie zur Embryonenspende. Doch selbst wer diese Gesetzeslage aus ethischen Gründen für richtig heißt, muss die Folgen bedenken: Denn in vielen anderen Ländern genießt die Medizin einen deutlich größeren Handlungsspielraum. Paare mit einem unerfülltem Kinderwunsch stehen somit oft noch vor der zusätzlichen Frage, ob sie sich nicht einfach im Ausland helfen lassen sollen – ohne dabei immer genau zu wissen, ob dort die medizinische Versorgungsqualität auf einem ähnlich hohen Niveau ist wie in Deutschland.
Verboten ist in Deutschland beispielsweise – im Zuge einer In-Vitro-Fertilisation - eine Embryonen-Selektion. Dazu muss man wissen, dass bei einer künstlichen Befruchtung zunächst eine Hormonbehandlung der Frau erfolgt. Anschließend werden reife Eizellen entnommen, mit den Spermien des Mannes befruchtet und dann wieder der Frau eingepflanzt. Die Erfahrung zeigt, dass es bei einem solchen Vorgehen häufig zu Mehrlingsschwangerschaften kommt – verbunden mit dem Risiko einer Frühgeburt. Bei einer Embryonen-Selektion würde hingegen diejenige Eizelle mit den besten Entwicklungschancen ausgewählt und nur diese der Frau eingepflanzt werden.
Welche Risiken birgt eine Frühgeburt?
Eine solche Auswahl, auch Selective-Single-Embryo-Transfer genannt, sollte künftig auch in Deutschland zulässig sein. Die Zahl der Frühgeburten, die erhebliche Gesundheitsrisiken für die Kinder mit sich bringen, könnte dadurch reduziert werden. Übrigens: Bei Zwillingen besteht ein fünffach höheres Risiko, dass sie bei oder unmittelbar nach der Geburt versterben als bei einem alleine auf die Welt kommenden Baby. Bei Frühgeburten ist wiederum das Risiko deutlich höher, eine Hirnblutung zu erleiden oder aber auch eine Zerebralparese (eine Hirnschädigung, die Bewegungsstörungenauslöst) oder Darmnekrosen (Zellschädigungen im Darm).
Samenspende erlaubt, Eizellenspende verboten
Erlaubt ist in Deutschland die Samenspende – verboten ist hingegen die Eizellenspende. Bei der 1990 erfolgten Gesetzgebung hatten viele der Entscheidungsträger die Befürchtung, dass es bei Kindern, die auf diese Weise geboren werden, zu seelischen Konflikten oder gar Identitätsfindungsproblemen kommen könnte. Denn bei ihrer sogenannten „genetischen“ Mutter würde es sich ja um eine andere Person handeln als um diejenige, in deren Bauch sie ausgetragen wurden. Mittlerweile zeigen allerdings internationale Studien, dass diese Befürchtungen eher unbegründet sind, solange das Kind entsprechend aufgeklärt wird und unter Berücksichtigung des Umfeldes, in dem es aufwächst.
Den meisten Paaren erschließt sich auch nicht folgender Widerspruch: Falls die Ejakulatsparameter so schlecht sind, dass ein Mann nicht in der Lage ist, ein Kind zu zeugen, darf in Deutschland eine Samenzellspende durchgeführt werden – wenn jedoch bei der Frau entsprechende gynäkologische Probleme vorliegen, ist eine Eizellenspende in Deutschland nicht möglich.
Die Gesetzeslage in der Bundesrepublik verbietet einem Arzt sogar die bloße Beratung eines Patienten über die Möglichkeit einer Eizellenspende. Im Ausland erfolgt oft eine anonymisierte Eizellspende; das bedeutet, dass dem Kind später seine genaue Abstammung vorenthalten bleibt.
Was von den meisten Paaren, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, gerne in Anspruch genommen wird, sind die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik (PND) zur Früherkennung von Krankheiten. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) hingegen wird nur von einem sehr kleinen Teil der Betroffenen genutzt, zumal dort vieles - insbesondere bezüglich der Kosten - nicht klar zum Vorteile der Patienten geregelt ist. Auch dieses Beispiel zeigt, dass die Gesetzgebung oft nicht schnell genug auf medizinische Entwicklungen reagiert. Von der Fortpflanzungsmedizin noch ein Blick auf die sogenannte Reproduktionsmedizin: 1978 wurde mit Louise Brown der erste Mensch geboren, der durch eine künstliche Befruchtung gezeugt wurde. In Deutschland kam das erste „IVF-Kind“ 1982 am Universitätsklinikum Erlangen zur Welt.
Welche Operation hilft beim unerfüllten Kinderwunsch?
In der gegenwärtigen Gesetzeslage in Deutschland ist zur Erfüllung eines Kinderwunsches eine Refertilisierungsoperation definitiv zu favorisieren. Eine Refertilisierungsoperation wird nicht nur durchgeführt, um eine zuvor erfolgte Sterilisation wieder rückgängig zu machen. So kann mit ihr auch ein möglicherweise verschlossener Samenleiter (beim Mann) oder ein vielleicht auch verschlossener Eileiter (bei der Frau) wieder frei und somit durchgängig gemacht werden. Beides sind mögliche Gründe, warum eine Befruchtung zunächst nicht klappt.
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